Titel: Anmerkung: Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei Betrieben gewerblicher Art als Schuldner der Kapitalerträge
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
        
    
    
    
        Datum: 28.01.2019
    
    
    
        
            Aktenzeichen: IV C 2 - S 2706-a/15/10001
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Verwaltungsanweisungen
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Einkommensteuer/SolZ, 
            
                    Kapitalertragsteuer/SolZ, 
            
                    Körperschaftssteuer/SolZ, 
            
                    Recht der kommunalen Betriebe
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            19005130
             ebenso Versorgungswirtschaft 3/2019, Seite 87
        
    
    
Anmerkung: Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei Betrieben gewerblicher Art als Schuldner der Kapitalerträge
Anmerkung der Redaktion:
Mit umfänglichem Schreiben vom 28.01.2019 hat das BMF zu Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) Stellung genommen. Im Vergleich zur Verwaltungsanweisung vom 09.01.2015 (IV C 2 - S 2706a/13/10001, BStBl 2015 I S. 111) halten sich die Änderungen aber sehr im Rahmen. Die einzige wesentliche Neuerung betrifft die Rücklagenbildung bei Regiebetrieben in Rz. 35 des BMF-Schreibens.
Bisher war bei einem Regiebetrieb für Zwecke des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG die Rücklagenbildung anzuerkennen, soweit die…
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