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Titel: Anmerkung: Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei Betrieben gewerblicher Art als Schuldner der Kapitalerträge
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 28.01.2019
Aktenzeichen: IV C 2 - S 2706-a/15/10001
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Kapitalertragsteuer/SolZ, Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer: 19005130 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2019, Seite 87

Anmerkung: Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei Betrieben gewerblicher Art als Schuldner der Kapitalerträge

Anmerkung der Redaktion:

Mit umfänglichem Schreiben vom 28.01.2019 hat das BMF zu Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) Stellung genommen. Im Vergleich zur Verwaltungsanweisung vom 09.01.2015 (IV C 2 - S 2706a/13/10001, BStBl 2015 I S. 111) halten sich die Änderungen aber sehr im Rahmen. Die einzige wesentliche Neuerung betrifft die Rücklagenbildung bei Regiebetrieben in Rz. 35 des BMF-Schreibens.

Bisher war bei einem Regiebetrieb für Zwecke des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG die Rücklagenbildung anzuerkennen, soweit die…

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