Titel: Anschluss- und Benutzungszwang eines Hinterliegergrundstücks
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg [in Berlin) (für Berlin und Brandenburg]
        
    
    
    
        Datum: 02.12.2014
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 9 N 114.13
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Abwasserrecht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Kommunales Haushaltsrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            15003591
             ebenso Versorgungswirtschaft 8/2015, Seite 250
        
    
    
Anschluss- und Benutzungszwang eines Hinterliegergrundstücks
- OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.12.2014 - 9 N 114.13 -
Leitsatz der Redaktion:
Bei Hinterliegergrundstücken muss der Grundstücksanschluss nicht über das Vorderliegergrundstück hinweg bis an die Grenze des zu erschließenden Grundstücks verlegt werden. Die daraus resultierende finanzielle Belastung des Hinterliegers stellt nur einen möglichen Befreiungsgrund dar, der grundsätzlich nicht zur Rechtswidrigkeit der Anschlussverfügung führt.
Dem Kläger wurde vom beklagten Wasser- und Abwasserzweckverband aufgegeben, die Schmutzwasserentsorgungseinrichtung seines (aus…
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