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Titel: Herstellungsbeitrag für die öffentliche Wasserversorgungsanlage
Behörde / Gericht: VG Würzburg
Datum: 21.02.2018
Aktenzeichen: W 2 K 17.1080
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 19005052 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2019, Seite 29

Herstellungsbeitrag für die öffentliche Wasserversorgungsanlage

- VG Würzburg, Urteil vom 21.02.2018 - W 2 K 17.1080 -

Leitsatz der Redaktion:

Die Erhebung eines Herstellungsbeitrages ist nicht mehr zulässig, wenn die Beitragserhebung nach Ablauf der Dreißigjahresfrist in Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b) bb) i.V.m. Art. 19 Abs. 2 KAG erfolgt. Das gilt auch für Altanschließer, falls nach nichtigem Satzungsrecht erstmals in der neuen Beitrags- und Gebührensatzung nach der zulässigen Geschossfläche abgerechnet wird.

Die Parteien streiten um einen Herstellungsbeitrag zur Wasserversorgungsanlage. Das Grundstück ist seit 1951 an die…

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