Titel: Bemessung der Schmutzwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Verwaltungsgericht Saarlouis
        
    
    
    
        Datum: 18.10.2013
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 3 K 1408/12
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Abwasserrecht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
            
        
    
    
    
        
            Rechtsstand:
            Rechtsmittel eingelegt, OVG Saarland, Az. 1 A 481/13
        
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            14003146
             ebenso Versorgungswirtschaft 10/2014, Seite 278
        
    
    
Bemessung der Schmutzwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab
- VG Saarlouis, Urteil vom 18.10.2013 - 3 K 1408/12 -
Rechtsmittel eingelegt, OVG Saarland, Az. 1 A 481/13
Leitsätze der Redaktion:
Eine Regelung, wonach die für einen möglicherweise wasserwirtschaftlich unerwünschten Verwendungszweck (z.B. zur Füllung von Schwimmbädern) benutzte Wassermenge vom Abzug der nachweislich nicht der Abwasseranlage zugeführten Mengen allgemein ausgeschlossen ist, verstößt gegen den Gleichheitssatz.
Der Satzungsgeber kann zwar einen Grenzwert für die Wassermenge festlegen, die selbst dann in die Berechnung der Abwassergebühren nach dem…
Drucken