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Titel: Kein Kommunalrabatt auf gesetzliche Umlagen, Konzessionsabgaben und Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 05.12.2023
Aktenzeichen: EnVR 59/21
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 24083556 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 5/2024, Seite 135

Kein Kommunalrabatt auf gesetzliche Umlagen, Konzessionsabgaben und Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung

– BGH, Beschluss vom 05.12.2023 – EnVR 59/21 –[1]

Leitsätze des Gerichts:

  1. Preisnachlässe, die Versorgungsunternehmen Gemeinden auf Abgaben, Umlagen und Entgelte für Messungen bzw. den Messstellenbetrieb gewähren, sind nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KAV unzulässig und können die erzielbaren Erlöse nach § 5 Abs. 1 Satz 1 ARegV nicht mindern.
  2. Umsatzsteuernachzahlungen, die der Netzbetreiber für den Kommunalrabatt nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KAV an das Finanzamt leisten…
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