Titel: Anmerkung: Anwendungsfragen des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG)
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
        
    
    
    
        Datum: 20.02.2020
    
    
    
        
            Aktenzeichen: III C 2 – S 7107/19/10009 :003
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Kommunales Haushaltsrecht, 
            
                    Umsatzsteuer
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            20005820
             ebenso Versorgungswirtschaft 4/2020, Seite 118
        
    
    
Anmerkung: Anwendungsfragen des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG)
Anmerkung:
Erfreulicherweise hat das BMF mit Schreiben vom 20.02.2020 wieder ein paar Sachverhalte im Hinblick auf § 2b UStG umsatzsteuerlich gewürdigt.
Mit der entgeltlichen Überlassung von Personal handelt eine jPöR als Unternehmer, der eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung erbringt. Die Finanzverwaltung weist aber darauf hin, dass die Unternehmereigenschaft im Einzelfall entfallen kann, wenn keine größeren Wettbewerbsverzerrungen i.S.d. § 2b Abs. 1 Satz 2 UStG vorliegen.
Es erscheint geboten, die Fallgestaltungen der Personalgestellung genauer zu betrachten:3
- Se…
 
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