Titel: Zuordnung von erstmalig zuzurechnendem Einkommen einer Organgesellschaft im Rahmen der Spartenrechnung des Organträgers
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
        
    
    
    
        Datum: 14.03.2024
    
    
    
        
            Aktenzeichen: V R 2/24
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            24086153
             ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 11/2024, Seite 313
        
    
    
Zuordnung von erstmalig zuzurechnendem Einkommen einer Organgesellschaft im Rahmen der Spartenrechnung des Organträgers
– BFH, Urteil vom 14.03.2024 – V R 2/24 –[1]
Leitsatz des Gerichts:
Bei Aufnahme einer weiteren Tätigkeit durch eine Kapitalgesellschaft, auf die § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) Anwendung findet, ist erst mit der getrennten Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte und mit dem Unterlassen einer Verlustverrechnung oder eines Verlustabzugs (§ 8 Abs. 9 Satz 2, 4 und 5 KStG) eine Entscheidung darüber verbunden, ob eine neue, gesonderte…
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