Titel: Bemessung nach der Jahresrohmiete
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            VG Aachen
        
    
    
    
        Datum: 01.06.2015
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 9 K 2654/13
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Sonstiges Steuerrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            15003681
             ebenso Versorgungswirtschaft 11/2015, Seite 351
        
    
    
Bemessung nach der Jahresrohmiete
- VG Aachen, Urteil vom 01.06.2015 - 9 K 2654/13 -
Leitsatz der Redaktion:
An Stelle der tatsächlich gezahlten bzw. ortsüblichen Miete kann die Zweitwohnungssteuersatzung eine Berechnung der Steuer anhand der vom Finanzamt gemäß § 79 BewG festgestellten und hochgerechneten Jahresrohmiete bestimmen, solange diese keine erdrosselnde Wirkung hat.
Mit Bescheid vom 13.9.2013 setzte die Beklagte gegenüber dem Kläger die Zweitwohnungssteuer für sein erklärter - maßen als Nebenwohnsitz genutztes Haus (Einheitswert von 23.519 €; vom Finanzamt angesetzte Jahresrohmiete von 4.223…
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