Titel: Festlegung von Abrechnungseinheiten; Zuschläge für Vollgeschosse als Beitragsmaßstab
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (in Koblenz)
        
    
    
    
        Datum: 19.05.2015
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 6 A 11005/14.OVG
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Kommunales Haushaltsrecht, 
            
                    Sonstiges Kommunalrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            16003788
             ebenso Versorgungswirtschaft 3/2016, Seite 93
        
    
    
Festlegung von Abrechnungseinheiten; Zuschläge für Vollgeschosse als Beitragsmaßstab
- OVG Koblenz, Urteil vom 19.05.2015 - 6 A 11005/14.OVG -
Leitsätze der Redaktion:
- Der Gemeinde steht bei Festlegung abgrenzbarer Gebietsteile (§ 10a Abs. 1 Satz 4 KAG RP) ein weitgehendes Gestaltungsermessen zu. Die in der Abrechnungseinheit liegenden Grundstücke müssen einen konkret zurechenbaren Vorteil von dem Ausbau und der Erhaltung einer Verkehrsanlage haben. Insofern dürfen Gebiete mit strukturell gravierend unterschiedlichem Straßenausbauaufwand bei der Bildung einer Abrechnungseinheit grundsätzlich nicht zusammengeschlossen werden. Liegen zwischen den…
 
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