Titel: Beitragserhebung bei Wechsel von privatem zu öffentlich-rechtlichem System
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (in Mannheim)
        
    
    
    
        Datum: 31.03.2014
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 2 S 2366/13
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Kommunales Haushaltsrecht, 
            
                    Recht der kommunalen Betriebe, 
            
                    Wasserrecht, 
            
                    Zivilrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            14003149
             ebenso Versorgungswirtschaft 10/2014, Seite 280
        
    
    
Beitragserhebung bei Wechsel von privatem zu öffentlich-rechtlichem System
- VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.03.2014 - 2 S 2366/13 -
Leitsätze des Gerichts:
- Für das Entstehen der abstrakten Beitragsschuld ist es unschädlich, wenn die tatsächliche Anschlussmöglichkeit schon vor dem Inkrafttreten einer Wasserversorgungssatzung bestanden hat.
 - Eine absolute zeitliche Obergrenze der Beitragserhebung kann sich nur auf die Zeiträume beziehen, in denen es überhaupt dem Grunde nach eine öffentlich-rechtliche Beitragspflicht gegeben hat, und nicht auf solche Zeiträume, in denen eine Beitragserhebung rechtlich gar nicht möglich gewesen wäre, weil die…
 
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