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Titel: Rechtliches Hindernis beim Zugang zu einem Hinterliegergrundstück
Behörde / Gericht: VGH Hessen
Datum: 02.04.2019
Aktenzeichen: 5 B 1235/18
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 20005586 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2020, Seite 30

Rechtliches Hindernis beim Zugang zu einem Hinterliegergrundstück

- VGH Hessen, Beschluss vom 02.04.2019 - 5 B 1235/18 -

Leitsatz der Redaktion:

Eine grenzüberschreitende nicht nur vorübergehende vorteilhafte Inanspruchnahmemöglichkeit der Verkehrsanlage i.S.d. § 11 Abs. 1 Satz 4 Hess KAG kommt allenfalls bei einer rechtlich hinreichend gesicherten Zugangsmöglichkeit in Betracht. Eine jederzeit änderbare Duldungspraxis - etwa zur Renaturierung des derzeit verrohrten Bachlaufs -, sodass das Grundstück nicht mehr (mit-)genutzt werden kann, entspricht nicht den Anforderungen einer rechtlich gesicherten Zugangsmöglichkeit.

Die Beschwerde…

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