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Titel: Fläche für Bepflanzungen als rechtliches Zugangshindernis
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg [in Berlin) (für Berlin und Brandenburg]
Datum: 16.12.2016
Aktenzeichen: OVG 9 B 1.15
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 18004574 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2018, Seite 60

Fläche für Bepflanzungen als rechtliches Zugangshindernis

- OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.12.2016 - OVG 9 B 1.15 -

Leitsätze der Redaktion:

  1. Bei Grundstücken, die rechtlich und tatsächlich keine Zugangsmöglichkeit zu der öffentlichen Straße haben, wirkt sich die Straßenreinigung bzw. Winterwartung in Bezug auf die Nutzung nicht vorteilhaft aus.
  2. Die für ein Grundstück bestehende Festsetzung des Bebauungsplanes einer Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen kann ein rechtliches Zugangshindernis begründen.

Die Kläger wenden sich gegen die Heranziehung zu einer Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2013. Ihr Flurstück grenzt…

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