Titel: Rechtfertigung der Verbrauchsmenge durch nicht belegten Wasserrohrbruch
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            VG Schleswig-Holstein
        
    
    
    
        Datum: 24.11.2022
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 4 B 23/22
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            23083523
             ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 02/2023, Seite 70
        
    
    
Rechtfertigung der Verbrauchsmenge durch nicht belegten Wasserrohrbruch
– VG Schleswig, Beschluss vom 24.11.2022 – 4 B 23/22 –
Leitsatz des Gerichts:
Ein abgelesener Zählerstand kann nicht rechtlich erheblich in Zweifel gezogen werden durch die bloße Behauptung eines Wasserrohrbruchs, ohne diesen für die betreffende Wohnung nachzuweisen.
Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 VwGO ist zulässig, nachdem der Antragsgegner den Antrag auf „Aussetzung der Zwangsvollstreckung“ abgelehnt hat.
Der Antrag bleibt jedoch in der Sache ohne Erfolg. Der Antrag auf Anordnung der…
 Drucken
Drucken