Titel: Zur Vorteilsbemessung bei bebauten Grundstücken im Außenbereich
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            VG Lüneburg
        
    
    
    
        Datum: 31.03.2020
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 3 B 10/19
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Abwasserrecht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Verwaltungsrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            21006199
             ebenso Versorgungswirtschaft 3/2021, Seite 90
        
    
    
Zur Vorteilsbemessung bei bebauten Grundstücken im Außenbereich
- VG Lüneburg, Beschluss vom 31.03.2020 - 3 B 10/19 -
Leitsatz des Gerichts:
- Für die Vorteilsbemessung eines im Außenbereich bebauten Grundstücks ist auf die Grundfläche der angeschlossenen Baulichkeiten abzustellen.
 - Für die Vorteilsbemessung ist in der Satzung neben der Bestimmung der Größe der bevorteilten Fläche zudem die Festlegung der Örtlichkeit der bevorteilten Fläche innerhalb der Grenzen des Buchgrundstücks erforderlich.
 - Bei großen, verschiedenartig genutzten Gebäudekomplexen muss der Begriff »Baulichkeit« mit Blick auf die Beitragsgerechtigkeit und die durch § 6…
 
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