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Titel: Festsetzung der Vorauszahlung
Behörde / Gericht: VGH Bayern
Datum: 19.11.2018
Aktenzeichen: 6 ZB 18.1667
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 19005496 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2019, Seite 348

Festsetzung der Vorauszahlung

- VGH Bayern, Beschluss vom 19.11.2018 - 6 ZB 18.1667 -*

Leitsatz der Redaktion:

Für die Annahme eines straßenausbaurechtlichen Sondervorteils i.S.d. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG sind zwei Merkmale entscheidend: Erstens die Nähe des Grundstücks zur ausgebauten Ortsstraße, wie sie bei Anliegergrundstücken und ihnen aus dem Blickwinkel einer rechtlich gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit grundsätzlich gleich zu stellenden Hinterliegergrundstücken gegeben ist, zweitens eine Grundstücksnutzung, auf die sich die durch den Ausbau verbesserte Möglichkeit, als Anlieger von der…

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