Titel: Anwendungsfragen des § 2b UStG; Anschluss- und Benutzungszwang
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
        
    
    
    
        Datum: 29.11.2019
    
    
    
        
            Aktenzeichen: III C 2 – S 7107/19/10007 :003
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Verwaltungsanweisungen
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Sonstiges Kommunalrecht, 
            
                    Umsatzsteuer
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            20005581
             ebenso Versorgungswirtschaft 1/2020, Seite 25
        
    
    
Anwendungsfragen des § 2b UStG; Anschluss- und Benutzungszwang
- BMF, Schreiben vom 29.11.2019 - III C 2 - S 7107/19/10007 :003 -
Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zu Ziffer 5 (privatrechtliche Entgelte bei Leistungen der öffentlichen Hand unter Anschluss- und Benutzungszwang):
Auch in den Fällen des Anschluss- und Benutzungszwangs, das heißt bei einem gegebenen öffentlich-rechtlichen Handlungsrahmen, führt die privatrechtliche Ausgestaltung der Leistung dazu, dass kein Handeln im Rahmen der öffentlichen Gewalt im Sinne des § 2b Absatz 1 Satz 1 UStG vorliegt.
Die Erörterungen zu…
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