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Titel: Begriff der »Einrichtung des öffentlichen Rechts« bei einer kommunalen Handelsgesellschaft
Behörde / Gericht: EuGH in Luxemburg
Datum: 22.02.2018
Aktenzeichen: C-182/17, NTN
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EU-Recht, Recht der kommunalen Betriebe, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 18004822 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2018, Seite 281

Begriff der »Einrichtung des öffentlichen Rechts« bei einer kommunalen Handelsgesellschaft

- EuGH, Urteil vom 22.02.2018 - C-182/17, NTN -

Leitsätze des Gerichts:

  1. Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass - vorbehaltlich einer Überprüfung der relevanten tatsächlichen Umstände durch das vorlegende Gericht - eine Tätigkeit wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die darin besteht, dass ein Unternehmen aufgrund eines Vertrags zwischen ihm und einer Gemeinde bestimmte öffentliche Aufgaben wahrnimmt, eine Dienstleistung gegen Entgelt darstellt, die…
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