Titel: Begriff der »Einrichtung des öffentlichen Rechts« bei einer kommunalen Handelsgesellschaft
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            EuGH in Luxemburg
        
    
    
    
        Datum: 22.02.2018
    
    
    
        
            Aktenzeichen: C-182/17, NTN
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    EU-Recht, 
            
                    Recht der kommunalen Betriebe, 
            
                    Umsatzsteuer
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            18004822
             ebenso Versorgungswirtschaft 9/2018, Seite 281
        
    
    
Begriff der »Einrichtung des öffentlichen Rechts« bei einer kommunalen Handelsgesellschaft
- EuGH, Urteil vom 22.02.2018 - C-182/17, NTN -
Leitsätze des Gerichts:
- Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass - vorbehaltlich einer Überprüfung der relevanten tatsächlichen Umstände durch das vorlegende Gericht - eine Tätigkeit wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die darin besteht, dass ein Unternehmen aufgrund eines Vertrags zwischen ihm und einer Gemeinde bestimmte öffentliche Aufgaben wahrnimmt, eine Dienstleistung gegen Entgelt darstellt, die…
 
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