Titel: Beginn der Festsetzungsverjährung im Hinblick auf den Vertrauensschutz
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg [in Berlin) (für Berlin und Brandenburg]
        
    
    
    
        Datum: 11.02.2016
    
    
    
        
            Aktenzeichen: OVG 9 B 1.16
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Abwasserrecht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            16004050
             ebenso Versorgungswirtschaft 12/2016, Seite 368
        
    
    
Beginn der Festsetzungsverjährung im Hinblick auf den Vertrauensschutz
- OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.02.2016 - OVG 9 B 1.16 -
Leitsätze der Redaktion:
- § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG Bbg a.F. ist dahingehend auszulegen, dass eine formell oder materiell rechtswidrige und damit nichtige Beitragssatzung zwar nicht ausreicht, um die sachliche Beitragspflicht entstehen zu lassen, ihr Erlass aber gleichwohl für den Zeitpunkt bedeutsam ist, zu dem die sachliche Beitragspflicht überhaupt noch durch eine nachfolgende wirksame Satzung zur Entstehung gebracht werden kann.
 - Die Frage, in welchen Fällen § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG Bbg n.F. aus…
 
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