Titel: Anmerkung: Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Finanzgericht Münster
        
    
    
    
        Datum: 14.12.2011
    
    
    
        
            Aktenzeichen: – 10 K 1471/09 K, G –
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Bilanzsteuerrecht, 
            
                    Einkommensteuer/SolZ, 
            
                    Handelsrecht, 
            
                    Jahresabschluss, 
            
                    Körperschaftssteuer/SolZ
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            12002322
             ebenso Versorgungswirtschaft 7/2012, Seite 188
        
    
    
Anmerkung: Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung
- Urteil des FG Münster vom 14.12.2011 - 10 K 1471/09 K, G -
Anmerkung der Redaktion:
Mit neuerem Urteil vom 13.12.2007 (IV R 85/05, BStBl 2008 II S. 516) grenzt der IV. Senat des BFH seine Rechtsprechung gegenüber der oben erwähnten Entscheidung des I. Senats vom 27.6.2001 ab: Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist das Bestehen einer dem Betrag nach ungewissen Verbindlichkeit oder die hinreichende Wahrscheinlichkeit der Entstehung einer Verbindlichkeit dem Grunde nach - deren Höhe zudem ungewiss sein kann - und ihre…
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