Titel: Befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            LfSt Bayern
        
    
    
    
        Datum: 03.03.2023
    
    
    
        
            Aktenzeichen: S 7220.1.1-11/8 St33
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Verwaltungsanweisungen
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Umsatzsteuer
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            23075413
             ebenso Versorgungswirtschaft 4/2023, Seite 120
        
    
    
Befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz
– LfSt Bayern, Verfügung vom 03.03.2023 – S 7220.1.1-11/8 St33 –
Befristet vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 gilt der ermäßigte Steuersatz von 7% auch für die Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz sowie die Lieferungen von Wärme über ein Wärmenetz.
In Ergänzung des BMF-Schreibens vom 25.10.2022 (BStBl I 2022 S. 1455) sowie der auf der Homepage des BMF bereitgestellten FAQs (www.bundesfinanzministerium.de > Service > FAQ und Glossar > FAQ) gilt Folgendes:
1. Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz
Neben den Lieferungen von Erdgas und Biogas über das Erdgasnetz…
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