Titel: Anmerkung: Steuerliches Einlagekonto bei Regiebetrieben – Maßgeblichkeit des handelsrechtlichen Jahresergebnisses
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
        
    
    
    
        Datum: 11.09.2013
    
    
    
        
            Aktenzeichen: I R 77/11
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Einkommensteuer/SolZ, 
            
                    Handelsrecht, 
            
                    Jahresabschluss, 
            
                    Kapitalertragsteuer/SolZ, 
            
                    Körperschaftssteuer/SolZ
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            14003041
             ebenso Versorgungswirtschaft 1/2014, Seite 24
        
    
    
Anmerkung: Steuerliches Einlagekonto bei Regiebetrieben – Maßgeblichkeit des handelsrechtlichen Jahresergebnisses
- BFH, Urteil vom 11.9.2013 - I R 77/11 -
Anmerkungen:
BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, d.s. Regiebetriebe und Eigenbetriebe, können - im Gegensatz zu rechtsfähigen BgA (Kommunalunternehmen, Zweckverbände) - keine Gewinne auf ein anderes Rechtssubjekt übertragen. Der Gesetzgeber hat daher in § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG die Qualifikation von kapitalertragsteuerpflichtigen Leistungen nicht vom tatsächlichen Zufluss des Gewinns bei der Trägerkörperschaft (Gemeinde) abhängig gemacht. Stattdessen gehören infolge einer Ausschüttungsfiktion bei der jPdöR zu den…
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