Titel: Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen nur innerhalb der Ausgleichsfrist
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (in Mannheim)
        
    
    
    
        Datum: 18.02.2020
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 2 S 1504/18
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            20006026
             ebenso Versorgungswirtschaft 10/2020, Seite 315
        
    
    
Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen nur innerhalb der Ausgleichsfrist
- VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 -*
Leitsätze der Redaktion:
- Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG BW 2009 sind, sofern am Ende des Bemessungszeitraums das Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Gesamtkosten übersteigt, die Kostenüberdeckungen bei ein- oder mehrjähriger Gebührenbemessung innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Bei der Anwendung der Ausgleichsregelung ist zu berücksichtigen, dass der gesamte Kalkulationszeitraum innerhalb der Ausgleichsfrist von fünf Jahren liegen…
 
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