Titel: Anwendung des Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 2 der Mehrwertsteuerrichtlinie ohne tatsächlichen - gegenwärtigen oder potentiellen - Wetbewerb
    
    
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            EuGH in Luxemburg
        
    
    
    
        Datum: 19.01.2017
    
    
    
        
            Aktenzeichen: C-344/15, National Roads Authority
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    EU-Recht, 
            
                    Umsatzsteuer
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            18004639
             ebenso Versorgungswirtschaft 4/2018, Seite 122
        
    
    
Anwendung des Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 2 der Mehrwertsteuerrichtlinie ohne tatsächlichen - gegenwärtigen oder potentiellen - Wetbewerb
- EuGH, Urteil vom 19.01.2017, C-344/15, National Roads Authority -
Tenor:
Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass eine Einrichtung des öffentlichen Rechts, die eine Tätigkeit ausübt, die darin besteht, Zugang zu einer Straße gegen Zahlung einer Maut zu gewähren, in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens nicht als mit den privaten Betreibern im Wettbewerb stehend anzusehen ist, die Mautgebühren auf anderen mautpflichtigen Straßen gemäß einem Vertrag…
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