Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Einbeziehung von Ehegatten und Kindern in den pauschalen Kurbeitrag bei Zweitwohnungen
Behörde / Gericht: VGH Bayern
Datum: 30.09.2016
Aktenzeichen: 4 N 14.546
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 17004379 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2017, Seite 312

Einbeziehung von Ehegatten und Kindern in den pauschalen Kurbeitrag bei Zweitwohnungen

- VGH Bayern, Urteil vom 30.09.2016 - 4 N 14.546 -

Leitsatz des Gerichts:

Eine Kurbeitragssatzung kann nur den Inhaber einer Zweitwohnung selbst zur Zahlung eines pauschalierten Jahreskurbeitrags verpflichten. Die Einbeziehung seines Ehegatten oder seiner Kinder ist von der Satzungsermächtigung des Art. 7 Abs. 2 Satz 5 KAG nicht gedeckt (Änderung der Rechtsprechung).

Der Antragsteller wendet sich im Wege der Normenkontrolle gegen verschiedene Bestimmungen der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung - KBS) des Antragsgegners vom 14.3.2013.

Der Antrag…

Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche