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Titel: Strom zur Stromerzeugung in einer Müllverbrennungsanlage
Behörde / Gericht: Finanzgericht Hamburg
Datum: 03.12.2024
Aktenzeichen: 4K90/22
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 25090168 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 05/2025, Seite 145

Strom zur Stromerzeugung in einer Müllverbrennungsanlage

– FG Hamburg, Urteil vom 03.12.2024 – 4 K 90/22 –[1]

Leitsätze des Gerichts:

  1. Die Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG kann grundsätzlich auch für den Betrieb einer Müllverbrennungsanlage in Anspruch genommen werden, in der Strom erzeugt wird (FG Düsseldorf, Urteile vom 29.05.2024 – 4 K 766/22 VSt; 4 K 1192/22 VSt, juris). Dabei ist nicht auf eine Zuordnung nach dem unternehmerischen Hauptzweck (hier der Müllverbrennung) ähnlich einer Prüfung nach § 15 Abs.…
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