Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Brändle, RA Michael

RA Michael Brändle, Jahrgang 1955, ist inzwischen im Ruhestand. Er hatte sich als Rechtsanwalt im Jahr 2003 auf das Energierecht spezialisiert. Er beriet und vertrat als Rechtsanwalt Energie- und Wasserversorger, kommunale Gebietskörperschaften, gewerbliche, gemeinnützige und kirchliche Energiekunden und andere Marktteilnehmer in Fragen des Energierechts mit zivilrechtlichem Schwerpunkt.

 

Rechtsanwalt Brändle war Autor des in der Online-Bibliothek des Verlags VersorgungsWirtschaft erschienenen - zwar nicht mehr aktualisierten dafür frei zugänglichen - Online-Buchs „Energie-Zivilrecht“ und veröffentlichte bis 2020 regelmäßig Beiträge zum Energierecht in der VersorgungsWirtschaft und in anderen Fachzeitschriften.

Als Lehrbeauftragter für Energierecht an der Hochschule Esslingen und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Ravensburg, Campus Friedrichshafen bildete er bis 2019 junge Ingenieure aus.

Titel: Schadensersatzanspruch des Vermieters bei Wasserschaden infolge Wiederaufnahme der Stromzufuhr beim Mieter
Behörde / Gericht: Thüringer Oberlandesgericht (in Jena)
Datum: 16.04.2014
Aktenzeichen: 2 U 569/13
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 15003378 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2015, Seite 50

Schadensersatzanspruch des Vermieters bei Wasserschaden infolge Wiederaufnahme der Stromzufuhr beim Mieter

- OLG Jena, Urteil vom 16.04.2014 - 2 U 569/13 -*

Leitsatz der Redaktion:

  1. Der Versorgungsvertrag zwischen dem Mieter und dem Stromlieferanten stellt weder ein Vertrag zu Gunsten Dritter noch einen Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte dar. Weder soll der Vermieter aus dem Versorgungsvertrag einen eigenen Anspruch herleiten können noch ergibt sich Entsprechendes aus dem Zweck des Versorgungsvertrages.
  2. Die Aussage des Vermieters »Die Stromkosten ab Freischaltung übernehme ich als Hauseigentümerin.« stellt kein Angebot auf Abschluss eines eigenen Stromlieferungsvertrages…
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