Titel: Anlass und Modus der Preisanpassung sind in Sondervertrag zu beschreiben
    
    
    
        Autor:
        
            
                
                        
                    RA Michael Brändle
                
                    
            
        
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
        
    
    
    
        Datum: 31.07.2013
    
    
    
        
            Aktenzeichen: VIII ZR 162/09
        
    
    
        
            Gesetz: BGB AVBGasV
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Zivilrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            13002509
             ebenso Versorgungswirtschaft 10/2013, Seite 272
        
    
    
Anlass und Modus der Preisanpassung sind in Sondervertrag zu beschreiben
- Urteil des BGH vom 31.7.2013 - VIII ZR 162/09 -1
Leitsätze des Gerichts:
1. …2
2. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Energieversorgungsunternehmens, die für das Vertragsverhältnis mit Normsonderkunden eine Preisanpassung oder ein einseitiges Preisänderungsrecht des Energieversorgungsunternehmens in der Weise regeln, dass sie die unmittelbare Anwendbarkeit der AVBGasV oder ein mit § 4 AVBGasV in jeder Hinsicht gleichlautendes Änderungsrecht vorsehen, halten der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand (im Anschluss an EuGH, RIW 2013, 2993 - RWE…
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