Titel: Anketten an Privatgleise einer Kohlebahn als strafbare Störung öffentlicher Betriebe
    
    
    
        Autor:
        
            
                
                        
                    RA Michael Brändle
                
                    
            
        
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Köln (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 26.08.2016
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 1 RVs 186/16
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Verwaltungsrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            17004182
             ebenso Versorgungswirtschaft 4/2017, Seite 112
        
    
    
Anketten an Privatgleise einer Kohlebahn als strafbare Störung öffentlicher Betriebe
- OLG Köln, Beschluss vom 26.08.2016 - 1 RVs 186/16 -*
Leitsätze der Redaktion:
- Wer sich an das Gleis einer Bahnlinie ankettet, welche der Versorgung eines Kraftwerks mit Kohle dient, stört auch dann die öffentliche Versorgung, wenn es nicht zu einer Betriebsunterbrechung des Kraftwerks kommt.
 - Ein »Verändern« der Anlage setzt keinen beschädigenden Eingriff in die Sachsubstanz voraus.
 - Auf die Organisationsform und auf die Eigentumsverhältnisse des Betreibers von Bahn und Kraftwerk kommt es nicht an.
 - Bei § 316b Abs. 1 Nr. 2 StGB handelt es sich um ein abstraktes…
 
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