Titel: Anmerkung: Zeitpunkt der Kündigung bei Preisanpassung; fingierte Zustimmung bei unterlassener Kündigung
    
    
    
        Autor:
        
            
                
                        
                    RA Michael Brändle
                
                    
            
        
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
        
    
    
    
        Datum: 09.12.2015
    
    
    
        
            Aktenzeichen: VIII ZR 349/14
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Zivilrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            16003920
             ebenso Versorgungswirtschaft 8/2016, Seite 238
        
    
    
Anmerkung: Zeitpunkt der Kündigung bei Preisanpassung; fingierte Zustimmung bei unterlassener Kündigung
- BGH, Urteil vom 09.12.2015 - VIII ZR 349/14 -*
Leitsätze der Redaktion:
- Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sonderverträgen enthaltene Klausel: 
»Dem Kunden steht im Fall einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich auf das Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.«
ist wirksam.
 - Die Klausel: 
»Anpassungen des Vertrags, ausgenommen Preisanpassungen und vertragswesentliche Regelungen, werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens 6 Wochen zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens schriftlich…
 
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