Titel: Anmerkung: Videoüberwachung durch ÖPNV, Informationszugang Planung Kohlekraftwerk, presserechtlicher Auskunftsanspruch
    
    
    
        Autor:
        
            
                
                        
                    RA Michael Brändle
                
                    
            
        
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (in Koblenz)
        
    
    
    
        Datum: 10.06.2016
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 10 A 10878/15
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Verwaltungsrecht, 
            
                    Zivilrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            16003948
             ebenso Versorgungswirtschaft 9/2016, Seite 273
        
    
    
Anmerkung: Videoüberwachung durch ÖPNV, Informationszugang Planung Kohlekraftwerk, presserechtlicher Auskunftsanspruch
Leitsatz der Redaktion:
Private Unternehmen der Daseinsvorsorge mit öffentlichem Eigentümer, können »Behörden« im Sinne des Datenschutz-, Informationsfreiheits- und Presserechts sein.
Leitsatz der Redaktion zu OVG Koblenz:
Die aktienrechtliche Verschwiegenheitspflicht geht landesrechtlichen Bestimmungen über die Informationsfreiheit vor.
Anmerkung:1
1. In der vom VG Hannover entschiedenen Sache erbringt die klagende üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG2 als Beteiligungsunternehmen in einer Holding unter kommunaler Kontrolle aufgrund eines öffentlichen…
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