Titel: Anmerkung: Kein Billigkeitsnachweis durch Marktvergleich
    
    
    
        Autor:
        
            
                
                        
                    RA Michael Brändle
                
                    
            
        
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
        
    
    
    
        Datum: 24.02.2016
    
    
    
        
            Aktenzeichen: VIII ZR 216/12
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Zivilrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            16003978
             ebenso Versorgungswirtschaft 10/2016, Seite 306
        
    
    
Anmerkung: Kein Billigkeitsnachweis durch Marktvergleich
- BGH, Urteil vom 24.02.2016 - VIII ZR 216/12 -*
Leitsätze der Redaktion:
- Zu § 315 BGB
 - Anders als bei Haushaltskunden steht dem Grundversorger gegenüber Nicht-Haushaltskunden auch weiterhin gemäß § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV das Recht zu, die Preise nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern. (Rn. 63)
 - Die Billigkeitskontrolle kann nicht entscheidend auf der Grundlage eines Vergleichs mit den Gaspreisen anderer Gasversorgungsunternehmen vorgenommen werden; vielmehr kommt es maßgeblich auf den konkreten Gaslieferungsvertrag an und es ist eine umfassende Würdigung des…
 
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