Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Alte Rechte bis 1.3.2013 anmelden!
Datum: 01.12.2012
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Wasserrecht
Dokumentennummer: 12002027 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2012, Seite 314

Alte Rechte bis 1.3.2013 anmelden!

Nach § 21 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) können sog. alte Rechte und alte Befugnisse nur noch bis zum 1. März 2013 bei der zuständigen Behörde zur Eintragung in das Wasserbuch angemeldet werden. Obwohl Eintragungen in das Wasserbuch grundsätzlich keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung haben (§ 87 Abs. 4 WHG), erlöschen die alten Rechte spätestens am 1. März 2020, falls die Anmeldung nicht rechtzeitig erfolgt (§ 21 Abs. 1 Satz 3 WHG). Um welche Rechte es hierbei geht, ist § 20 WHG zu entnehmen. Insbesondere sind Rechte betroffen, die nach den…

Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche