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Titel: »Dreijahreslösung« wirkt endgültig
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 05.10.2016
Aktenzeichen: VIII ZR 241/15
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 17004142 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2017, Seite 77

»Dreijahreslösung« wirkt endgültig

- BGH, Urteil vom 05.10.2016 - VIII ZR 241/15 -*

Leitsätze der Redaktion:

  1. Bei langjährigen Energielieferungsverträgen, bei denen der Kunde längere Zeit Preiserhöhungen unbeanstandet hingenommen hat und nun auch für länger zurückliegende Zeitabschnitte die Unwirksamkeit der Preiserhöhungen geltend macht, ist die durch die Unwirksamkeit oder die unwirksame Einbeziehung einer Preisanpassungsklausel entstandene Regelungslücke regelmäßig im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung dadurch zu schließen, dass der Kunde die Preiserhöhungen, die zu einem den vereinbarten…
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