Titel: Anmerkung: Pflicht des Netzbetreibers zur Versorgungsunterbrechung
    
    
    
        Autor:
        
            
                
                        
                    RA Michael Brändle
                
                    
            
        
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
        
    
    
    
        Datum: 14.07.2015
    
    
    
        
            Aktenzeichen: EnZR 13/14
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Wettbewerbs-/Kartellrecht, 
            
                    Zivilrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            15003580
             ebenso Versorgungswirtschaft 8/2015, Seite 241
        
    
    
Anmerkung: Pflicht des Netzbetreibers zur Versorgungsunterbrechung
- BGH, Urteil vom 14.07.2015 - EnZR 13/14 -*
Anmerkung:
1. Der klagende Lieferant nimmt den beklagte Netzbetreiber auf Schadensersatz in Anspruch, weil der Netzbetreiber dem Verlangen des Lieferanten, die Versorgung eines Sondervertragskunden mit Strom zu unterbrechen, nicht nachgekommen ist. Der Lieferant hatte einen inzwischen insolventen Kunden beliefert. Der Netzbetreiber lehnte eine Unterbrechung der Versorgung aus »grundsätzlichen Erwägungen« ab. Nach Insolvenz des Kunden meldete der Lieferant offene Forderungen in Höhe von 123.536,22 Euro zur Insolvenztabelle an.…
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