Titel: Auch markenrechtlich gilt: Nicht jedes Stadtwerk ist ein Stadtwerk
    
    
    
        Autor:
        
            
                
                        
                    RA Michael Brändle
                
                    
            
        
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
        
    
    
    
        Datum: 09.11.2016
    
    
    
        
            Aktenzeichen: I ZB 43/15 – Stadtwerke Bremen
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Wettbewerbs-/Kartellrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            17004144
             ebenso Versorgungswirtschaft 3/2017, Seite 81
        
    
    
Auch markenrechtlich gilt: Nicht jedes Stadtwerk ist ein Stadtwerk
- BGH, Beschluss vom 09.11.2016 - I ZB 43/15 - Stadtwerke Bremen -*
Leitsätze der Redaktion:
- Der Verbraucher entnimmt dem Begriff »Stadtwerke Bremen «, dass die Stadt Bremen einen bestimmenden Einfluss auf die Unternehmenspolitik hat. Eine Sperrminorität der Stadt Bremen genügt nicht.
 - Die Marke »Stadtwerke Bremen« ist gleichwohl schon dann einzutragen, wenn möglich erscheint, dass die Stadt Bremen zukünftig einen bestimmenden Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Anmelderin gewinnt oder die Anmelderin die Marke an einen von der Stadt Bremen geführten oder beherrschten…
 
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