Titel: Anlass und Modus der Preisanpassung sind in der Grundversorgung im Preisanpassungsschreiben offenzulegen
    
    
    
        Autor:
        
            
                
                        
                    RA Michael Brändle
                
                    
            
        
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            EuGH in Luxemburg
        
    
    
    
        Datum: 08.05.2014
    
    
    
        
            Aktenzeichen: C-359/11 und C-400/11
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    EU-Recht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Zivilrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            14002866
             ebenso Versorgungswirtschaft 6/2014, Seite 158
        
    
    
Anlass und Modus der Preisanpassung sind in der Grundversorgung im Preisanpassungsschreiben offenzulegen
- EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 8.5.20141 - C-359/112 und C-400/113 -
Entscheidungsvorschlag des Generalanwalts:
Bei richtiger Auslegung von Art. 3 Abs. 5 der Richtlinie 2003/ 54/EG … für den Elektrizitätsbinnenmarkt … und von Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2003/55/EG … für den Erdgasbinnenmarkt … ist den in diesen Bestimmungen niedergelegten Anforderungen an das erforderliche Maß an Transparenz nicht Genüge getan, wenn nach einer nationalen gesetzlichen Regelung über Preisänderungen in den Fällen, in denen Haushaltskunden im Rahmen eines…
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