Titel: Anmerkung: Höhere Abwasserkosten durch Ökostrom gebührenrechtlich zulässig
    
    
    
        Autor:
        
            
                
                        
                    RA Michael Brändle
                
                    
            
        
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Verwaltungsgericht Köln
        
    
    
    
        Datum: 10.06.2014
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 14 K 502/13
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Arbeitshilfen und Hinweise
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Abwasserrecht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            14002956
             ebenso Versorgungswirtschaft 8/2014, Seite 217
        
    
    
Anmerkung: Höhere Abwasserkosten durch Ökostrom gebührenrechtlich zulässig
- VG Köln, Urteil vom 10.06.2014 - 14 K 502/13 -1
Anmerkung:
Es ist erstaunlich und für ein Verwaltungsgericht unüblich, dass das VG Köln die Verhältnismäßigkeit nicht vollständig durchprüft und insbesondere nicht die Frage stellt, ob der Einkauf von Ökostrom für die Abwasserbeseitigung überhaupt geeignet ist, zu einer besseren Klimaschutzbilanz beizutragen. Angesichts der durch das TEHG und die Richtlinie 2003/87/EG ohnehin gedeckelten Treibhausgasemissionen wäre dies begründungsbedürftig. Nicht nachvollziehbar ist weiterhin, weshalb das Gericht einerseits eine »nur…
Drucken