Titel: Anmerkung: Grundversorgte Kunden müssen im Preisanpassungsschreiben über Anlass, Voraussetzungen und Umfang der Preisänderung informiert werden
    
    
    
        Autor:
        
            
                
                        
                    RA Michael Brändle
                
                    
            
        
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            EuGH in Luxemburg
        
    
    
    
        Datum: 23.10.2014
    
    
    
        
            Aktenzeichen: C-359/11 und C-400/11
        
    
    
        
            Gesetz: AVBGasV, GasGVV
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            14003188
             ebenso Versorgungswirtschaft 12/2014, Seite 332
        
    
    
Anmerkung: Grundversorgte Kunden müssen im Preisanpassungsschreiben über Anlass, Voraussetzungen und Umfang der Preisänderung informiert werden
- EuGH, Urteil vom 23.10.2014 - C-359/11 und C-400/11 -1
- Anmerkung von RA Michael Brändle, Freiburg -2
1. Gegenstand des Verfahrens war nachstehende Vorlagefrage des BGH, welche er im Vorlagebeschluss vom 18.05.2011 gestellt hatte3: »Ist Art. 3 Abs. 3 in Verbindung mit Anhang A Buchst. b und/oder c der Richtlinie 2003/55[4] dahin auszulegen, dass eine nationale gesetzliche Regelung über Preisänderungen in Erdgaslieferungsverträgen mit Haushaltskunden, die im Rahmen der allgemeinen Versorgungspflicht beliefert werden (Tarifkunden), den Anforderungen an das erforderliche…
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