Titel: Anmerkung - Laufzeit und Kündigung des Fernwärmelieferungsvertrages bei konkludentem Vertragsschluss
    
    
    
        Autor:
        
            
                
                        
                    RA Michael Brändle
                
                    
            
        
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
        
    
    
    
        Datum: 15.01.2014
    
    
    
        
            Aktenzeichen: VIII ZR 111/13
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Zivilrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            14002778
             ebenso Versorgungswirtschaft 4/2014, Seite 104
        
    
    
Anmerkung - Laufzeit und Kündigung des Fernwärmelieferungsvertrages bei konkludentem Vertragsschluss
- BGH, Urteil vom 15.1.2014 - VIII ZR 111/13 -1
Leitsätze der Redaktion:
- Kommt ein Fernwärmelieferungsvertrag durch faktische Entnahme zustande, so gelten bezüglich Laufzeit und Kündigung weder die Ergänzenden Bedingungen des FVU noch die AVBFernwärmeV.
 - Kommt keine ausdrückliche Vereinbarung zwischen FVU und Kunde zustande, läuft der Versorgungsvertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit kurzer Frist gekündigt werden.
 
Anmerkung:
Der BGH kommt zum Ergebnis, ein Vertrag über die Versorgung mit Fernwärme sei zwar konkludent durch die Entnahme von Fernwärme aus dem Netz…
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