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Titel: Zumutbarkeit von Kosten der Änderung des Abwasseranschlusses
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (in Münster)
Datum: 17.12.2014
Aktenzeichen: 15 A 982/14
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Abwasserrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 15003585 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2015, Seite 245

Zumutbarkeit von Kosten der Änderung des Abwasseranschlusses

- OVG Münster, Beschluss vom 17.12.2014 - 15 A 982/14 -*

Leitsatz der Redaktion:

Die Frage der (Un-)Zumutbarkeit von Anschlusskosten ist grundstücksbezogen zu beantworten. Dabei ist maßgeblich darauf abzustellen, ob die Aufwendungen für den herzustellenden Anschluss noch in einem tragbaren Verhältnis zum Verkehrswert des Grundstücks stehen.

Hinweis: Durch die angefochtene Verfügung der beklagten Gemeinde war der klagende Grundstückseigentümer im Kern verpflichtet worden, den vorhandenen Anschluss seines Grundstücks an die öffentliche Abwasseranlage der Beklagten zu ändern…

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