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Titel: Pflicht zur Auskunft über den Betrag einer Mehrerlösabschöpfung
Behörde / Gericht: Verwaltungsgericht Köln
Datum: 25.02.2016
Aktenzeichen: 13 K 5017/13 (n. rkr.)
Gesetz: iFG, EnWG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Betriebswirtschaft, Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 16003859 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2016, Seite 184

Pflicht zur Auskunft über den Betrag einer Mehrerlösabschöpfung

- VG Köln, Urteil vom 25.02.2016 - 13 K 5017/13 (n. rkr.) -*

Leitsätze der Redaktion:

  1. § 74 Satz 1 EnWG schließt den Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nicht von vornherein aus.
  2. Das Transparenzgebot im Strom- und Gasregulierungsrecht überwindet nicht die klare gesetzliche Regelung des § 6 Satz 2 IFG. Der Schutz nach § 6 Satz 2 IFG kann nicht im Wege der Abwägung entfallen.
  3. Kommt dem Netzbetreiber (hier: Unternehmen in kommunaler Hand) kein Grundrechtsschutz nach Artikel 12 GG zu, kann er schon deshalb keinen Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen…
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