Titel: § 315 BGB auch für regulierte Netzentgelte
    
    
    
        Autor:
        
            
                
                        
                    RA Michael Brändle
                
                    
            
        
    
    
    
    
    
        Datum: 15.05.2012
    
    
    
        
            Aktenzeichen: – EnZR 105/10 –
        
    
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Zivilrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            12001787
             ebenso Versorgungswirtschaft 9/2012, Seite 235
        
    
    
§ 315 BGB auch für regulierte Netzentgelte
- Urteil des BGH vom 15.5.2012 - EnZR 105/10 - Stromnetznutzungsentgelt V -1 mit Anmerkung von RA Michael Brändle, Freiburg -
Leitsatz des Gerichts:
Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz 2005 genehmigten Netznutzungsentgelte unterliegen der Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB. Der Maßstab billigen Ermessens wird durch die §§ 21 ff. EnWG und die Vorschriften der Stromnetzentgeltverordnung konkretisiert.
Erst jüngst hatte der Autor in dieser Zeitschrift anlässlich der Besprechung der Entscheidung des Kartellsenats vom 8.11.20112, bei der es um die Bestimmung der…
Drucken