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Titel: Reverse-Charge-Verfahren bei Energielieferungen ab 1.9.2013 – USt-Voranmeldung
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 01.08.2013
Aktenzeichen: IV D3 – S 7344/12/10002
Gesetz: UStG
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 13002517 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2013, Seite 279

Reverse-Charge-Verfahren bei Energielieferungen ab 1.9.2013 – USt-Voranmeldung

- Schreiben des BFM vom 1.8.2013 - IV D3 - S 7344/12/10002 -1

§ 13b Abs. 2 Nr. 5 UStG wurde mit Wirkung zum 1.9.2013 dahingehend ergänzt, als dass nach dem neuen lit. b) nunmehr auch »Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und von Elektrizität« dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen.2 Bei Lieferungen von Erdgas schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer ist, der Lieferungen von Erdgas erbringt (§ 13 b Abs. 5 Satz 3 UStG). Bei Lieferungen von Elektrizität schuldet der Leistungsempfänger in den Fällen die Steuer, in denen der liefernde…

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