Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Schmidt-Schlaeger, RAin Michaela

Frau Rechtsanwältin Schmidt-Schlaeger arbeitet seit 2018 für die Redaktion und das Online-Portal der "Versorgungswirtschaft".

Von Februar 1991 bis Juni 2008 war Frau Schmidt-Schlaeger als Rechtsanwältin tätig beim BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (früher VDEW) im Bereich Recht und Umwelt in Frankfurt am Main und Berlin. Zum 1. Februar 2004 wurde sie zur Geschäftsführerin der BDEW-Landesgruppe Strom Hessen/Rheinland-Pfalz in Frankfurt berufen, ab Juni 2008 Geschäftsführerin des neu gegründeten, fusionierten Landesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft Hessen/Rheinland-Pfalz e.V. – LDEW – mit den Sparten Gas, Strom und Fernwärme sowie Wasser und Abwasser in Mainz.

Rechtsanwältin Schmidt-Schlaeger ist Autorin und Herausgeberin verschiedener Werke zum Energiewirtschaftsrecht: „Gesetzessammlung Energierecht“ [Die wichtigsten Vorschriften der leitungsgebundenen Energieversorgung, Band 1 und 2 (Herausgeberin, zuletzt 9. Ausgabe 2010)] „Grundlagen des Energierechts“ [Herausgeberin, Autorin des Beitrags „Netzzugang in der Elektrizitäts- und Gaswirtschaft“ (2004)] sowie des „Praxiskommentar zum Energierecht“ [Autorin der Kommentierung des § 20 EnWG und der Netzzugangsverordnung Strom (zuletzt Ergänzungslieferung 7/2015)].

Frau Schmidt-Schlaeger hat einen Sohn und lebt in Frankfurt am Main.

Titel: Bruchteilsgemeinschaft in der Umsatzsteuer
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 22.11.2018
Aktenzeichen: V R 65/17
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gesellschaftsrecht, Umsatzsteuer, Zivilrecht
Dokumentennummer: 19005132 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2019, Seite 89

Bruchteilsgemeinschaft in der Umsatzsteuer

- BFH, Urteil vom 22.11.2018, V R 65/17 -*

Leitsatz des Gerichts:

Eine Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmer sein. Es liegen vielmehr zivil- und umsatzsteuerrechtlich durch die Gemeinschafter als jeweiliger Unternehmer anteilig erbrachte Leistungen vor (Änderung der Rechtsprechung).

I. Tatbestand (Zusammenfassung):

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hatte zusammen mit weiteren Personen Systeme zur endoskopischen Gewebecharakterisierung mitentwickelt. Die Erfindungen lizensierten sie gemeinsam an die A-GmbH & Co. KG (KG), die ihnen auf die Lizenzgewährung…

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