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Titel: Maßnahmen des Objektschutzes und Anlagensicherheit
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 10.08.2022
Aktenzeichen: VI-3 Kart 105-21 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, EU-Recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 22070179 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2022, Seite 303

Maßnahmen des Objektschutzes und Anlagensicherheit

– OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.08.2022 – VI-3 Kart 105/21 (V) –[1]

Leitsätze des Gerichts:

  1. Präventive Maßnahmen des Objektschutzes und der Anlagensicherheit, die darauf abzielen, die für den Energietransport notwendigen Anlagen(-teile) des Übertragungs- oder Fernleitungsnetzes gegen äußere, namentlich terroristische Angriffe abzusichern, können als genehmigungsfähige Umstrukturierungsinvestitionen im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 ARegV anzuerkennen sein.
  2. Die mit…
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