Titel: Fehlende Reinigung einer PV-Anlage ist kein Sachmangel
Behörde / Gericht:
Amtsgericht München
Datum: 18.11.2024
Aktenzeichen: 191 C 12116/24 (rkr.)
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
25090655
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 8/2025, Seite 232
Fehlende Reinigung einer PV-Anlage ist kein Sachmangel
– AG München, Urteil vom 28.11.2024 – 191 C 12116/24 (rkr.) –[1]
Leitsatz der Redaktion:
Verschmutzung einer PV-Anlage ist kein Sachmangel i.S.d. § 536 Abs. 1 BGB, solange die Anlage die nach dem Vertrag erwartete Leistung erbringt.
Aus den Gründen (Zusammenfassung):
I. Sachverhalt
Die Kläger sind Hausbesitzer in Franken und mieteten 2017 eine Photovoltaik-Anlage für deren Hausdach mit einer Nennleistung von 5,13 kWp an. Vertraglich war ein Wartungsintervall von vier…