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Titel: Fehlende Reinigung einer PV-Anlage ist kein Sachmangel
Behörde / Gericht: Amtsgericht München
Datum: 18.11.2024
Aktenzeichen: 191 C 12116/24 (rkr.)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 25090655 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 8/2025, Seite 232

Fehlende Reinigung einer PV-Anlage ist kein Sachmangel

– AG München, Urteil vom 28.11.2024 – 191 C 12116/24 (rkr.) –[1]

Leitsatz der Redaktion:

Verschmutzung einer PV-Anlage ist kein Sachmangel i.S.d. § 536 Abs. 1 BGB, solange die Anlage die nach dem Vertrag erwartete Leistung erbringt.

Aus den Gründen (Zusammenfassung):

I. Sachverhalt

Die Kläger sind Hausbesitzer in Franken und mieteten 2017 eine Photovoltaik-Anlage für deren Hausdach mit einer Nennleistung von 5,13 kWp an. Vertraglich war ein Wartungsintervall von vier…

Dieser Beitrag wurde in der Zeitschrift "Versorgungs Wirtschaft" Versorgungswirtschaft, Heft 8/2025, Seite 232 bereits veröffentlicht und ist für registrierte Nutzer ab 10.08.2025 online verfügbar.
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