Titel: Zustandekommen von Energielieferverträgen bei Vermietung einzelner Zimmer in einer Wohnung
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 15.04.2025
Aktenzeichen: VIII ZR 300/23
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
25090353
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 06/2025, Seite 171
Zustandekommen von Energielieferverträgen bei Vermietung einzelner Zimmer in einer Wohnung
– BGH, Beschluss vom 15.04.2025 – VIII ZR 300/23 –[1]
Leitsatz der Redaktion:
In einer Mehrzimmerwohnung mit nur einem Energiezähler und ohne schriftlichen Energielieferungsvertrag wird der Vermieter Vertragspartner des Energielieferanten. Das Leistungsangebot des Versorgungsunternehmens richtet sich hier, wie sonst regelmäßig der Fall, nicht an den Mieter, weil das Fehlen von Zwischenzählern verhindert, dass der Verbrauch den Mietern zugeordnet werden kann.
Aus den…