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Titel: Keine verbrauchsabhängige Abrechnung ohne Mengenzähler
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 12.01.2022
Aktenzeichen: VIII ZR 151/20
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 22006693 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2022, Seite 115

Keine verbrauchsabhängige Abrechnung ohne Mengenzähler

- BGH, Urteil vom 12.01.2022 - VIII ZR 151/20 -*

Leitsatz des Gerichts:

Von einer nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV ist auch dann auszugehen, wenn zwar die Wohnung über Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler, jedoch die verbundene zentrale Wärme- und Warmwasserversorgungsanlage nicht über den nach § 9 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV vorgesehenen Wärmemengenzähler verfügt.

Aus den Gründen (Zusammenfassung):

I. Sachverhalt

Zwischen dem Mieter einer Heidelberger Wohnung und dessen Vermieterin gab es Streit um die Rückforderung…

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