Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Zum Akteneinsichtsrecht nach § 84 EnWG
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 27.05.2021
Aktenzeichen: VI-3 Kart 3/21 V
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Verfassungsrecht, Vergaberecht, Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer: 21006379 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2021, Seite 279

Zum Akteneinsichtsrecht nach § 84 EnWG

- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.05.2021 - VI-3 Kart 3/21 V -*

Leitsätze des Gerichts:

  1. Das Akteneinsichtsrecht aus § 84 EnWG - hier i.V.m. § 61 Abs. 3 Satz 1 KVBG bzw. § 64 Abs. 1 KVBG - bezieht sich lediglich auf den bei Gericht vorhandenen Aktenbestand. Es begründet keinen Anspruch auf Beiziehung und Offenlegung bislang nicht vorliegender Akten sonstiger Stellen.
  2. Ob und inwieweit Akten beizuziehen sind, richtet sich gemäß § 82 Abs. 1 EnWG nach Maßgabe des Untersuchungsgrundsatzes. Die gerichtliche Aufklärungspflicht gilt indes nicht uneingeschränkt in der Weise, dass…
Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche