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Titel: Tarifsplit in der Grundversorgung
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 10.12.2021
Aktenzeichen: V ZR 121/20
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 22006724 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2022, Seite 140

Tarifsplit in der Grundversorgung

- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.04.2022 - VI-5 W 2/22 (Kart) -*

Leitsätze des Gerichts:

  1. Das Energieversorgungsunternehmen, das in der Grundversorgung verschiedene Tarife anbieten kann, ist dabei nicht auf eine verbrauchsabhängige Differenzierung beschränkt. Auch höhere Beschaffungskosten können ein sachlicher Grund für eine Preisdifferenzierung sein.
  2. Die Tarifspaltung zwischen Alt- und Neukunden beruht auf einem sachlichen Grund und stellt daher keine Diskriminierung dar, wenn das als Grund- und Ersatzversorger tätige Energieversorgungsunternehmen damit dem Umstand…
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